Über diese Seite

Stand: September 2026 · Dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Bei Steuerthemen ist die wichtigste Frage nicht, was jemand schreibt, sondern woher er es hat. Diese Seite beantwortet das.

Wer hier schreibt

Ich bin Daniela, selbstständig seit 1999 und mit eigenen Projekten unterwegs. Ich schreibe seit Jahren Rechnungen – für Kunden, für eigene Vorhaben, mit Vorlage und mit Software, mit allen Umwegen, die dazugehören.

Ich bin keine Steuerberaterin und gebe keine Beratung. Was hier steht, ist das, was ich beim Nachschlagen selbst gebraucht habe, sortiert und mit den Fundstellen versehen, die ich dafür herangezogen habe.

Diese Seite ist aus einem konkreten Ärgernis entstanden: Die meisten Vorlagenseiten geben eine Datei aus und beantworten die Frage nicht, die man beim Ausfüllen tatsächlich hat.

Erreichbar bin ich über das Kontaktformular. Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.

Wofür diese Seite da ist

  • Rechnungen erstellen, ohne Anmeldung und ohne Datenübertragung
  • Vorlagen zum Herunterladen, für die üblichen Fälle
  • Erklärungen zu den Regeln, die dabei greifen, mit Verweis auf die Gesetzesstelle

Wofür sie nicht da ist

Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Sie kann allgemeine Regeln erklären, aber nicht deinen Einzelfall beurteilen. Wenn es um Geld, Fristen oder eine Prüfung geht, frag deine Steuerberatung. Das steht hier nicht als Formalie, sondern weil die Grenze bei diesem Thema real ist.

Wie die Inhalte entstehen

Primärquellen zuerst. Jede fachliche Aussage stützt sich auf den Gesetzestext, eine Verordnung, ein BMF-Schreiben oder eine gerichtliche Entscheidung. Die Fundstelle steht verlinkt im Text, nicht versteckt am Seitenende. Du kannst also nachlesen und mir widersprechen.

Keine abgeschriebenen Ratgeber. Sekundärquellen dienen der Orientierung, aber was hier als Tatsache steht, ist an der Originalfassung geprüft. Das ist der Grund, warum auf dieser Seite an einigen Stellen etwas anderes steht als anderswo – etwa bei den Pflichtangaben für Kleinunternehmer, die seit 2025 geringer sind als vielfach behauptet.

Erfahrung wird als Erfahrung gekennzeichnet. Wo ich schreibe, wie ich etwas handhabe, steht das als Praxis da und nicht als Vorschrift.

Was hier bewusst fehlt

Manche Fragen hängen so stark vom Einzelfall ab, dass eine allgemeine Antwort mehr schadet als hilft. Dazu gehören unter anderem:

  • Reverse Charge in Grenzfällen
  • Leistungen ins Drittland
  • die genaue Ermittlung des Gesamtumsatzes beim Wechsel in oder aus der Kleinunternehmerregelung
  • die Korrektur fehlerhafter Rechnungen mit Folgen für den Vorsteuerabzug

Diese Themen sind hier nicht oder nur mit ausdrücklichem Verweis auf die Steuerberatung behandelt. Sie kommen dazu, wenn eine fachliche Prüfung möglich ist – nicht vorher.

Wie oft geprüft wird

Jede Seite trägt oben ein Prüfdatum. Es sagt, wann der Inhalt zuletzt gegen die Quellen abgeglichen wurde.

Regelmäßig: zweimal im Jahr, im März und im September.

Zusätzlich zu den Terminen, an denen sich etwas ändert. Bei der E-Rechnungspflicht sind das der Jahreswechsel 2026/2027 und der Jahreswechsel 2027/2028, weil dann jeweils eine Übergangsregelung ausläuft.

Angaben zur Rechtslage sind mit ausgeschriebenen Jahreszahlen formuliert, nicht mit „aktuell“ oder „seit kurzem“. So ist erkennbar, worauf sich eine Aussage bezieht, auch wenn du die Seite später liest.

Deine Daten

Der Rechnungsgenerator läuft vollständig in deinem Browser. Rechnungsdaten werden nicht an einen Server übertragen und nicht gespeichert. Wenn du die Funktion „Stammdaten merken“ nutzt, bleiben diese Angaben lokal auf deinem Gerät.

Alles Weitere steht in der Datenschutzerklärung.

Fehler gefunden?

Dann schreib mir. Bei einem Thema, bei dem es um Fristen und Geld geht, ist mir eine Korrektur lieber als ein stehengebliebener Fehler.

Besonders hilfreich: die betroffene Seite, die Stelle und, wenn möglich, die Fundstelle, die dagegen spricht. Ich prüfe das und korrigiere, wenn du recht hast – mit sichtbarem neuen Prüfdatum.

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